In solchen Fällen muss man den Chef so schnell wie möglich über die zwangsweise verschobene Rückkehr informieren. Mit Sanktionen - etwa einer Abmahnung - muss dann niemand rechnen. Lohn muss der Arbeitgeber dann allerdings auch nicht zahlen. Denn grundsätzlich gilt: Gehalt gibt es nur für Arbeit. Und das Warten auf eine Flugerlaubnis mag zwar nervtötend sein, Arbeit ist es jedenfalls nicht.
Die unfreiwillig entstehenden Mehrurlaubstage können auf dem Urlaubszeitkonto des Arbeitnehmers verbucht werden. Ist der Urlaub bereits verbraucht, muss der Betroffene ggf. unbezahlten Sonderurlaub nehmen.
(Hans Nakielski)