Kontakt  |  Impressum  |  Downloads  |  Änderung der Mitgliedsdaten  |  RSS-Feeds  |  English Version
Jetzt Mitglied werden
Flash | HTML
Jetzt für die Webseite
registrieren | Vorteile...
Startseite
Recht rund um den Job
Ratgeber Urlaub
Reiserücktrittsversicherung
IG BCE
Tarife
Veranstaltungen
Wirtschaft & Branchen
Bildung & Qualifizierung
Schwerpunktthemen
Betriebsräte / EBR
Gruppen in der IG BCE
ServiceCenter
Kampagnen & Initiativen
MedienService
WebWegweiser
Treffpunkt
IG-BCE-Blogs 
Medieninformationen 
IG BCE aktuell 
E-Abos 
RSS-Feeds 
Downloads 
Links 


Rechtsratgeber Urlaub

Reiserücktrittsversicherung

Die Stornierung einer Reise kann für die Betroffenen richtig teuer werden. Die Reiseveranstalter berechnet dann nämlich meist Stornogebühren - zum Beispiel bis zu 50 Prozent des Reisepreises bei einem Rücktritt in den letzten 15 Tagen vor Urlaubsbeginn.

Rettungsring
Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

Deshalb kann es sich auszahlen, wenn man bei Buchung einer Reise eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Diese springt ein, wenn Kunden durch unvorhersehbare Ereignisse nicht in der Lage sind, den gebuchten Urlaub anzutreten, etwa weil sie selbst oder ein naher Angehöriger schwer erkrankt sind. Die Versicherung übernimmt dann - von einem Selbstbehalt abgesehen - sämtliche Stornokosten.

Die meisten Rücktrittsversicherungen kommen inzwischen auch für die Kosten für eine Reisestornierung „wegen Arbeitsplatzverlust" auf. Wer also unerwartet eine betriebsbedingte Kündigung erhält und deswegen eine gebuchte Reise absagt, bekommt dann die Stornokosten erstattet. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung müssen die Versicherungen allerdings nicht zahlen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 231 C 1947/07).

Auch wenn der Chef einem Arbeitnehmer den ursprünglich genehmigten Urlaub streicht (was in der Regel durch das Arbeitsrecht nicht gedeckt ist), kommt die Versicherung für die Rücktrittskosten nicht auf.

Einen Überblick über die Leistungen von Reiserücktrittsversicherern gibt die Stiftung Warentest.

(Hans Nakielski)


Weiterführende Links und Downloads:
Stiftung Warentest - Test Reiserücktrittsversicherungen


Druckversion
Weiterempfehlen
PDF-Version
Word-Version
Rechtliche Beratung
Sie möchten als IG-BCE-Mitglied in einer arbeits- oder sozialrechtlichen Frage beraten werden? Bitte wenden Sie sich an Ihre IG BCE vor Ort und verabreden Sie einen Gesprächstermin. Welcher der 44 Bezirke Ihr Ansprechpartner ist, steht auf Ihrem Mitgliedsausweis.

Kontakt  |  Impressum  |  Downloads  |  Änderung der Mitgliedsdaten  |  RSS-Feeds  |  English Version
© 2012 IG BCE - Grafiken & Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.

IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6 | D-30167 Hannover | Germany
Telefon: 0511-7631-329 | Telefax: 0511-7000891
Internet: www.igbce.de | E-Mail: info@igbce.de