Krank im Ausland Ausländisches Attest beweist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit Ein im Ausland ausgestelltes ärztliches Attest reicht nicht ohne weiteres für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. In jedem Fall müsse das Attest den Anforderungen an inländische Bescheinigungen entsprechen. Es habe vor allem nachvollziehbar darzulegen, dass eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung vorliege (Az.: 11 Sa 178/10) berichtet dpa.
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Internet / Intranet Betriebsräte haben Anspruch auf Nutzung elektronischer Medien Die Betriebsratswahlen sind beendet und die neuen Betriebsräte gehen hoch motiviert an die Arbeit. Die notwendige Ausstattung muss der Arbeitgeber bereitstellen. Neben Büro, Fachliteratur und Weiterbildung gehört hierzu auch die Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnik und damit mit einem eigenen Internet-Anschluss. Diesen kann der Betriebsrat laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (7 ABR 79/08) vom Arbeitgeber jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht. Ferner dürfen der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat eine eigene Homepage im betrieblichen Intranet zur Verfügung zu stellen.
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Sonne! Arbeit! Hitzefrei? Es ist viel zu heiß! Das empfinden die meisten so, die bei diesen drückenden Rekord-Sommertagen arbeiten müssen. Viele erinnern sich wehmütig an die Schulzeit, bei der es dann und wann Hitzefrei gab. Doch Vorsicht: Am Arbeitsplatz ist alles anders! Zwar gibt es seit Juni 2010 eine neue Arbeitsstättenregel. Doch die sieht nur "geeignete" Maßnahmen bei Temperaturen über 26 Grad am Arbeitsplatz vor.
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Ratgeber Rente Vorzeitiger Renteneintritt? - Abgang ohne Abzug Wenn es in Betrieben kriselt, droht häufig auch älteren Arbeitnehmern der Jobverlust. Viele entscheiden sich dann für eine vorzeitige Rente. Das kostet sie aber hohe Abschläge. Denn jeder Monat, den Ältere vor dem Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand gehen, kostet sie 0,3 Prozent ihrer Rente - lebenslang. Über die Hälfte (56 Prozent) der Neurentner im Jahr 2008 nahmen bereits Abschläge in Kauf. Im Schnitt lagen diese bei elf Prozent beziehungsweise 100 Euro im Monat. Ehe ältere Arbeitnehmer mit hohen Abschlägen vorzeitig in Rente gehen, sollten sie sich informieren, ob und welche Möglichkeiten es für sie gibt, den frühzeitigen Renteneintritt zu vermeiden. IG BCE Online informiert. mehr...
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Ratgeber Urlaub Gut informiert in den Urlaub Endlich Ferien. Für Viele sind es die wichtigsten Wochen im Jahr. Die IG BCE wünscht eine schöne Zeit und gute Erholung. Wichtig ist es aber, gut informiert in den Urlaub zu fahren. Dies gilt nicht nur für die Reise oder das Urlaubsziel. Der IG-BCE-Rechtsratgeber informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber, was sie rund um das Thema "Urlaub" wissen sollten. mehr...
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Bagatellkündigung - Fall Emmely Bundesarbeitsgericht erklärt die Kündigung für nicht rechtens Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine wichtige Korrektur vorgenommen: Gegen den oftmals zu beobachtenden Automatismus, dass jede Kündigung von sogenannten Bagatellen grundsätzlich mit einer außerordentlichen Kündigung geahndet wurde. Anders als die Vorinstanzen hat das BAG der Klage einer Kassiererin eines Einzelhandelgeschäfts stattgegeben. Das Gericht stellte fest, dass der Vertragsverstoß schwerwiegend ist und dass das Vertrauensverhältnis objektiv belastet ist. Entscheidend kam es dem BAG - im Rahmen der sogenannten Interessenabwägung - darauf an, insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen verlaufene Beschäftigung zu würdigen, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erwarb. Dieses Vertrauen konnte nicht durch einen einmaligen Vorfall zerstört werden. mehr...
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Zur BAG-Entscheidung vom 17. März 2010 Feiertagsvergütung für Ostersonntag? Das Bundesarbeitsgericht hat bezogen auf den Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie entschieden, dass für den Ostersonntag kein Feiertagszuschlag zu gewähren ist. Die Entscheidung wird damit begründet, dass der Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist. In verschiedenen Pressemeldungen wurde die Entscheidung so interpretiert, dass für den Ostersonntag generell keine Feiertagszuschläge mehr zu zahlen sind. In dieser Pauschalität trifft die Aussage nicht zu. Es ist jeweils bezogen auf den konkreten Tarifvertrag zu prüfen, ob der Anspruch auf Zuschläge für Arbeiten am Ostersonntag besteht. Näheres lässt sich den angehängten Ausführungen zur Pressemitteilung des BAG entnehmen.
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Bundesarbeitsgericht Hausbrand Teil der Betriebsrente Kohledeputate auch in Form der bar ausgezahlten Energiebeihilfe sind Bestandteil der Betriebsrente. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Das höchstrichterliche Urteil aus Erfurt geht unter anderem auf die durch den IG-BCE-Rechtsschutz betreute Klage eines Rentners zurück. Der war bei der Bergbauspezialfirma Deilmann Haniel beschäftigt und sollte nach deren Insolvenz keine Energiebeihilfe mehr bekommen. Nun muss der Pensionssicherungsverein (PSV) dafür zahlen. Das gilt auch für mehrere Tausend ehemalige Beschäftigte von Deilmann-Haniel sowie der Firma CBB Holding. Die IG BCE hat bereits für mehr als 2.000 Mitglieder deren Ansprüche geltend gemacht und geht davon aus, dass der PSV nun zügig und bevorzugt die Bescheide erteilt. Die Energiebeihilfe beträgt zwischen 300 und 366 Euro jährlich.
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Nach dem Hartz-IV-Urteil aus Karlsruhe Neuregelung kommt erst 2011 Manche können aber jetzt schon höhere Leistungen einfordern. Die Vorschriften des Hartz-IV-Gesetzes zu den Regelsätzen sind verfassungswidrig. Das befand das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). Was bedeutet das Urteil für Betroffene? Bekommen Hartz-IV-Bezieher jetzt aktuell bzw. sogar rückwirkend höhere Leistungen? Werden die Regelsätze 2011 höher ausfallen? Bringt es etwas, gegen die derzeitige Regelsatz-Höhe Widerspruch einzulegen oder zu klagen? Wer hat denn einen direkten Vorteil vom jüngsten „Hartz-IV-Urteil"? mehr...
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Schnee und Eis Was gilt für Beschäftigte? In Deutschland erleben wir in diesem Jahr einen Winter, der so hart war wie selten. Natürlich bringt dies auch besondere Probleme für Arbeitnehmer mit sich, etwa wenn sie zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen (können). Die IG BCE beantwortet die wichtigsten (Streit-)Fragen zu diesem Thema. mehr...
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Abfindung Auszahlung kann ins Folgejahr verschoben werden Der Bundesfinanzhof hat am 11. November 2009 ein Urteil gefällt, das für Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten, unter Umständen etliche 1.000 Euro wert sein kann. Die Entscheidung fiel noch zum alten Abfindungsrecht, wonach bestimmte Teile der Abfindung steuerfrei waren. Das ist zwar seit 2006 nicht mehr der Fall. Die Grundsätze des Urteils sind jedoch auch auf die heutige Situation übertragbar. mehr...
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Elternzeit Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit Wird während der Elternzeit ein weiters Kind geboren, haben Mütter und Väter die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden und unmittelbar die Auszeit für das neugeborene Kind anzutreten. Im Anschluss daran kann die nicht in Anspruch genommene Zeit der ersten Elternzeit-Phase bis zu 12 Monaten nachgeholt werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers, der diese jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern kann. Diese Entscheidung traf das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 21. April 2009 (AZ: 9 AZR 391/08). Nähere Informationen bietet die Presseinformation des Gerichts.
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Kündigung Fristlose Kündigung bleibt wirksam Im August 2003 kündigte ein Arbeitnehmer fristlos, da sein Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen in Rückstand geraten war. Dies stellt grundsätzlich einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar. Einige Monate später verlangte er von der Beklagten als Rechtsnachfolgerin seines Arbeitgebers, die durch Betriebsübergang den Betrieb im September 2003 übernommen hatte, Zahlung der ausstehenden Gehälter. Die Kündigung sei mangels wichtigen Grundes unwirksam gewesen. Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts entschied wie die Vorinstanzen, dass sich der Arbeitnehmer, der zuvor selbst schriftlich gekündigt hat, regelmäßig später nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen könne. Er verstoße sonst gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. März 2009-2 AZR 894/07-)
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Aktueller Leitfaden Ratgeber Arbeitsvertrag Wer kennt es nicht? Nach einem Bewerbungsmarathon ist die Freude über eine Zusage groß und der Arbeitsvertrag schnell unterschrieben - oder aber man sitzt ihm erst einmal ratlos gegenüber. Eine gute Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch bezüglich der Urlaubs- und Entgeltregelungen und die genaue Prüfung des Vertrags sollte man nicht geringschätzen, denn schließlich geht es um einen Vertrag, der meist über Jahre hinweg einen bestimmten Teil des eigenen Lebens festlegt. Hierzu gibt der jetzt aktualisierte "Ratgeber Arbeitsvertrag - Was darf, soll und was muss in Arbeitsverträgen stehen?" auf anschauliche Weise Tipps und Hinweise. - Der Ratgeber kostet 15.90 Euro und ist über den igbce-bws-shop zu beziehen.
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Längere Krankheit Urlaubsansprüche dürfen nicht Ende März verfallen Wer lange Zeit krank wird, darf nicht zusätzlich noch durch einen Verlust seiner Urlaubsansprüche bestraft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wenn Arbeitnehmer krank waren und deshalb ihren Jahresurlaub bis Ende März des Folgejahres nicht nehmen konnten, hatten sie bislang meist doppeltes Pech: Sie hatten außer ihrer Gesundheit auch noch ihre Urlaubsansprüche verloren. Das darf nicht sein - entschied der Europäische Gerichtshof und hob damit wesentliche Teile des deutschen Urlaubsrechts aus den Angeln. Auch Kranke erwerben einen Anspruch auf Urlaub. Das Problem ist nur: Sie müssen ihn auch nehmen können. Und genau daran scheiterte es bislang oft. Denn nach dem deutschen Gesetz muss der Urlaub im Grundsatz im laufenden Kalenderjahr genommen werden. mehr...
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AGG Diskriminierung wegen des Alters - Entschädigung Beschränkt ein Arbeitgeber die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. „Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe, so führt das zu einer unzulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters, wenn er seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, sie sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne dass er seine Gründe im Einzelnen darlegt. Ein dadurch unzulässig benachteiligter Beschäftigter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Das Landesarbeitsgericht hat das beklagte Land zur Zahlung von 1.000,00 Euro verurteilt. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Januar 2009 -8 AZR 906/07-).
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Arbeitsvertrag Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten Ein Arbeitnehmer kann arbeitsvertraglich zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet werden, wenn die Ausbildung von geldwertem Vorteil für ihn ist und er nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Bei der Bestimmung der zulässigen Bindungsdauer hat das Bundesarbeitsgericht Richtwerte entwickelt, nach denen einzelfallbezogen die Vorteile der Ausbildung mit den Nachteilen der Bindung abzuwägen sind. Eine zu lange Bindungsdauer macht die Rückzahlungsklausel grundsätzlich unwirksam. Die Rückzahlungsklage eines Arbeitgebers war vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts ebenso wie in den Vorinstanzen erfolglos. Der Arbeitgeber hat eine unzulässige Bindung von fünf Jahren vereinbart (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Januar 2009 -3AZR900/07-).
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Arbeitsverhältnis Kündigung bei Verstoß gegen Rauchverbot Das Landesarbeitsgericht Köln entschied in einem Ende März veröffentlichten Urteil, dass die fristgerechte Kündigung eines langjährig in einem Lebensmittellager beschäftigten Lagerarbeiters wirksam war, der mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen hatte. Nach dem ersten Verstoß wurde der Arbeitnehmer abgemahnt, nach dem zweiten Verstoß drei Monate später wurde ihm fristgerecht gekündigt. Wegen seines Alters und der Dauer der Betriebszugehörigkeit sollte das Arbeitsverhältnis jedoch fortgesetzt werden, wenn er sich innerhalb der Kündigungsfrist an das Rauchverbot halte. Nach weiterem Verstoß kurze Zeit später nach Ablauf der Frist wurde ihm erneut fristgerecht gekündigt. Seine Kündigungsschutzklage blieb in zwei Instanzen ohne Erfolg. (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 01.08.2008- 4 Sa 590/08-)
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Schadensersatz wegen Mobbing Berücksichtigung auch länger zurückliegender Vorfälle Arbeits- und Landesarbeitsgericht hatten eine Klage auf Schadensersatz wegen Mobbings abgewiesen. Zur Begründung wurde angeführt, länger zurückliegende Mobbing-Vorfälle hätten nicht mehr berücksichtigt werden können, weil dies durch eine vereinbarte halbjährliche Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen sei. Dem ist das Bundesarbeitsgericht entgegen getreten. Nach Ansicht des Gerichts sind bei Prüfung von Ansprüchen auch länger zurückliegende Mobbing-Vorfälle zu berücksichtigen, wenn diese in einem inneren Zusammenhang mit aktuellen Vorfällen stehen und die gesamten Mobbing-Handlungen sich als ein systematisches Vorgehen darstellen. Die Rechte von Mobbing-Opfern werden durch diese Entscheidung gestärkt (Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 709/06).
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Gesundheitsdaten in Personalakten Schutz für Gesundheitsdaten Soweit sensible Gesundheitsdaten in Personalakten aufgenommen werden dürfen, zum Beispiel über eine Alkoholentziehungskur, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass ihre Interessen dabei berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass kein Unbefugter die Akten zufällig einsehen kann. Dies kann dadurch geschehen, dass die Dokumente in verschlossenen Umschlägen aufbewahrt werden und geregelt ist, dass nur wenige Befugte sie aus gegebenem Anlass öffnen dürfen. (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 271/06)
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Befristete Arbeitsverträge Wahren Befristungsgrund angeben Ein befristeter Arbeitsvertrag, der den sachlichen Grund für die Befristung nicht erkennen lässt oder eine falsche Ursache nennt, ist rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Damit sei die Befristung ungültig, und der betroffene Arbeitnehmer befinde sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das LAG betonte, ohne sachlichen Grund dürfe ein Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht befristet werden, da andernfalls die Kündigungsschutzvorschriften umgangen werden könnten. Daher müsse bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages die tatsächliche Ursache für Befristung angegeben werden. Der Arbeitgeber könne die Gründe nachträglich nicht austauschen. (2 Sa 793/06) / dpa.
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Arbeitsrecht: Kassenfehlbestand Kündigung nur bei eindeutigen Indizien Fehlt in der Kasse eines Betriebes Geld, so kann einem Mitarbeiter nur dann auf Verdacht gekündigt werden, wenn eindeutige Indizien vorliegen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Eine Kündigung auf bloßen Verdacht hin verlange zwar keinen vollständigen Beweis einer Straftat, aber doch zumindest aussagekräftige Indizien, heißt es darin. Dies sei nicht der Fall, wenn auch andere Menschen die Manipulation hätten vornehmen können (Urteil vom 16.02.2007 - Az.: 8 Sa 724/06). / (dpa)
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Bundesarbeitsgericht: Betriebsrenten Abzug der Krankenkassenbeiträge Auch Betriebsrenten sind beitragspflichtige Einnahmen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet werden. Diese Beiträge können - auch rückwirkend - ohne zeitliche Begrenzung einbehalten werden. Aus diesem Grund hatte die Witwe eines verstorbenen Betriebsrentners vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) mit ihrer Klage keinen Erfolg. Die Unterstützungskasse, die die Betriebsrente zahlt, hatte für vier Jahre rückwirkend Krankenversicherungsbeiträge einbehalten, nachdem die Pflicht zur Abführung der Beiträge festgestellt worden war. (Bundesarbeitsgericht, 3 AZR 806/05)
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Betriebliche Hinterbliebenenversorgung Altersabstandsklausel und Rente Das Bundesarbeitsgerichts hatte eine von einem Arbeitgeber geschaffene Versorgungsordnung zu beurteilen, wonach die Hinterbliebenenversorgung dann nicht gewährt wird, wenn der hinterbliebene Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger ist als der verstorbene ehemalige Arbeitnehmer. Der arbeitsrechtliche Gleichheitsgrundsatz, so das Gericht, stünde einer solchen Regelung zwar nicht entgegen, aber es bestehen Zweifel, ob die Rechtslage unter Berücksichtigung des EU-Rechts anders zu beurteilen ist. Der 3. Senat hat das Verfahren daher ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgelegt. (Bundesarbeitsgericht - 3 AZR 352/05)
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Antidiskriminierung Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft Nach mehreren Anläufen und Änderungen in der letzten Minute des Gesetzgebungsverfahrens durch eine Initiative des Bundesrats, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am Mitte August 2006 in Kraft getreten. Für Betriebsräte und Gewerkschaften bedeutet dies eine neue Herausforderung, um Benachteiligung im Betrieb noch wirksamer bekämpfen zu können. Was ist verboten? Die Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen verhindert oder beseitigt werden. mehr...
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Bundessozialgericht Abschläge bei Erwerbsminderungs- Renten? Widerspruch einlegen! Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, wird mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent belegt. Das ist zumindest dann nicht rechtens, wenn die Rentenbezieher jünger als 60 Jahre sind, hat das Bundessozialgericht am 16. Mai 2006 entschieden. Die Betroffenen sollten deshalb jetzt ihren Rentenbescheid überprüfen lassen. Die IG BCE bietet hierzu ein Musterwiderspruchsformular an. mehr...
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LSG Hessen Unmissverständliche Rechtsbelehrung Ein Arbeitnehmer, der den Zeitpunkt kennt, an dem sein Arbeitsverhältnis endet, muss sich unverzüglich arbeitssuchend melden. Anderenfalls hat er mit einer Minderung des Arbeitslosengeldes zu rechnen, sofern er von dieser Pflicht weiß oder eine unmissverständliche Rechtsbelehrung erhalten hat. Dies entschied der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse hatte der Kläger eine Mitteilung seiner Krankenkasse, die bei Krankengeldbezug die Funktion des Arbeitgebers hinsichtlich der Hinweispflichten wahrnimmt, nicht verstanden. Um die Möglichkeit zu eröffnen, den notwendigen Grad der Konkretheit von Rechtsbelehrungen höchstrichterlich festzulegen, wurde allerdings die Revision zugelassen (Landessozialgericht Hessen, 9 AL 274/04).
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LAG Berlin: Keine Entschädigung Geschlechtsbezogene Diskriminierung? Das Landesarbeitsgericht Berlin hat eine Klage eines Mannes auf Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Einstellung abgewiesen. Der Stellenbewerber hatte sich auf eine Stelle beworben, die für eine "Chefsekretärin / Assistentin" - also nicht geschlechtsneutral - ausgeschrieben war. Das Landesarbeitsgericht ging davon aus, dass der Kläger sich nicht wirklich ernsthaft beworben habe und hatte ihm deswegen keine Entschädigung zugestanden. Als entsprechendes Indiz wertete das Gericht die Tatsache, daß der Bewerber beispielsweise keine Angaben zu einer wesentlichen Einstellungsvoraussetzung gemacht habe (Landesarbeitsgericht Berlin, 10 Sa 2395/05).
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Bundesarbeitsgericht: Abfindung Turboprämie erlaubt - aber... Eine Abfindungsregelung, die einem Arbeitnehmer im Kündigungsfall eine Gegenleistung (sog. „Turboprämie") dafür in Aussicht stellt, dass er ein Kündigungsschutzverfahren unterlässt, ist grundsätzlich zulässig. Das heißt, der Abfindungsanspruch kann bei Betreiben des Kündigungsschutzverfahrens ausgeschlossen werden. Allerdings muss dieses Wahlrecht zwischen Abfindung und Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer erkennbar sein. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass einer Arbeitnehmerin trotz Bestehens einer solchen Abfindungsregelung und der Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Abfindung gezahlt werden muss. Der Arbeitgeber hatte in der Kündigung nicht auf die Wahlmöglichkeit hingewiesen. (4 AZR 189/05)
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Bundesarbeitsgericht: Kündigung Skiurlaub während Arbeitsunfähigkeit Einem Arbeitnehmer, der während einer längeren Arbeitsunfähigkeit trotz erkannter Krankheitssymptome Ski läuft, kann außerordentlich gekündigt werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht und wies damit die Kündigungsschutzklage eines angestellten Gutachters ab. Dieser war wegen einer Hirnhautentzündung arbeitsunfähig krank, fuhr aber trotzdem in Skiurlaub. Im Urlaub stürzte er und brach sich das Schien- und Wadenbein, was zu einer erheblichen Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit führte. Damit habe er, so das BAG, seine Pflicht zu einem gesundheitsfördernden Verhalten erheblich verletzt und konnte fristlos gekündigt werden. (AZ 2 AZR 53/05)
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Bundesarbeitsgericht: neuer Service Elektronischer Schriftverkehr Seit April 2006 können beim Bundesarbeitsgericht rechtswirksam elektronische Dokumente eingereicht werden. Verfahrensbeteiligte können Schriftsätze und sonstige Dokumente über eine gesicherte Verbindung direkt in ein sogenanntes elektronisches Postfach ablegen und sich für den Empfang von elektronischen Dokumenten auch ein Postfach einrichten. Für einige Schriftsätze wird zusätzlich eine Signaturkarte benötigt. Die Software für das elektronische Postfach kann lizenzkostenfrei mit allen Zusatzprogrammen über die Internetseite www.egvp.de heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen sowie eine eingehende Beschreibung zum elektronischen Rechtsverkehrs.
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Bundesarbeitsgericht: Massenentlassung Kündigungen - rechtzeitig gemeldet? Ein Arbeitgeber muss gegenüber der Agentur für Arbeit Anzeige erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen mehrere Arbeitnehmer im Sinne einer vom Gesetz beschriebenen Massenentlassung entlässt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.Bisher reichte eine Anzeige vor der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch der Kündigung aus. Ob eine nicht rechtzeitige Anzeige zur Unwirksamkeit der Kündigung führt oder auch weiterhin nur die Entlassung nicht vollzogen werden kann, hat der Senat dahinstehen lassen. (AZ 2 AZR 343/05)
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Bundessozialgericht: Versicherungsrecht Abfindung gehört zum Gesamteinkommen Wer eine in Monatsraten gezahlte Abfindung von seinem früheren Arbeitgeber nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs erhält, muss sich diese im Rahmen der Familienversicherung als Gesamteinkommen anrechnen lassen. Zu dieser Entscheidung kam das Bundessozialgericht in Kassel in einem Revisionsverfahren. (AZ B 12 KR 2/05 R)
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Bundesarbeitsgericht: Tarifvertrag Spitzenverband muss auf Mitglieder einwirken Eine Tarifvertragspartei ist verpflichtet, auf ihre Mitglieder einzuwirken, einen für sie geltenden Tarifvertrag durchzuführen. Dabei muss, so das Bundesarbeitsgericht, ein Spitzenverband auch auf die Erfüllung derjenigen Verpflichtungen hinwirken, die sich aus dem abgeschlossenen Tarifvertrag für die regionalen Mitgliedsverbände ergeben. Der Inhalt dieser Einwirkungspflicht folgt aus dem betreffenden Tarifvertrag selbst. (AZ 4 AZR 552/04)
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Urteil: Landesarbeitsgericht Schreiben an ein Gericht müssen unterschrieben sein (dpa) Schreiben an ein Gericht müssen grundsätzlich eine Unterschrift tragen. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Ein lediglich maschinenschriftlich geschriebener Nachname genüge dagegen nicht (Az.: 9 Ta 73/05).
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Urteil: Bundessozialgericht Unfall beim Schneekehren vor der Haustür kein Arbeitsunfall (dpa) - Wer beim Schneeräumen stürzt, steht nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Schneekehren auf dem Bürgersteig vor der eigenen Tür sei kein Arbeitsunfall, da es sich nicht um eine beschäftigtenähnliche Tätigkeit handele, entschied das Kasseler Gericht. Wer im Winter Schnee kehre, sei auch nicht als Nothelfer gesetzlich unfallversichert. Schneeglätte im Winter sei keine besondere Gefahrenlage, die den Bürger wegen konkret drohender Unfallgefahr zum Eingreifen nötige, befand das Gericht. Gerade Fußgänger seien bei witterungsangepasstem Verhalten nicht in einem Maße gefährdet, dass ihnen unmittelbar körperlicher Schaden drohe. (AZ.: B 2 U 6/05 R)
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Bundesarbeitsgericht Kein gesetzlicher Zuschlag für Sonntagsarbeit (dpa) Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit auch in der dritten Instanz die Klage eines Tankwarts aus Sachsen-Anhalt zurück. Allerdings sei für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ein «Ersatzruhetag» zu gewähren. Für Nachtarbeit an Sonn- oder Feiertagen könne jedoch ein Zuschlag verlangt werden. (Aktenzeichen: 5 AZR 97/05) - Aus gewerkschaftlicher Sicht sicherlich wieder ein Beleg, welche Bedeutung tarifvertragliche Regelungen haben.
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Urteil: Kein Vertrauensschutz Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Überstunden (dpa) Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Zuweisung von Überstunden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Dies gilt nach dem Richterspruch auch, wenn der Mitarbeiter in der Vergangenheit regelmäßig Überstunden geleistet hat. Er genieße grundsätzlich keinen Vertrauensschutz, dass dies auch so bleibe, betonte das Gericht (Aktenzeichen: 2 Sa 65/05).
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Bundesarbeitsgericht: Mutterschutz Kündigungsschutz bei medizinischer Geburtseinleitung Eine Kündigung ist unzulässig, wenn sie gegenüber eine Frau ausgesprochen wird, die schwanger ist oder vor nicht mehr als vier Monaten entbunden hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht Ende Dezember entschieden. Frauen soll damit Schutz für die durch die Schwangerschaft und den Geburtsvorgang entstehenden Belastungen gewährt werden. Daher greift der Kündigungsschutz auch unabhängig davon, ob ein Kind lebend oder tot geboren wird. Dies gilt auch bei einer medizinisch notwendigen vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12. 2005 - 2 AZR 462/04)
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Aktuelles aus der Rechtsprechung Betriebsrat hat Anspruch auf eigenes Telefaxgerät Ein Betriebsrat hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihm das Unternehmen ein Telefaxgerät zur Verfügung stellt. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Anfang Januar veröffentlichten Beschluss. Nach Meinung der Richter zählt ein Telefaxgerät zu den üblichen und notwendigen Arbeitsmitteln des Betriebsrats. Für einen eigenen Internetzugang gelte dies hingegen zumindest dann nicht, wenn in dem Betrieb die Arbeitsplätze weitgehend nicht mit Computern ausgestattet seien (Az.: 10 TaBV 880/03).
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Bundesarbeitsgericht: Beendigung des Arbeitsverhältniss Streit über Aufhebungsvertrag Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Uneinigkeit darüber, ob das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde und stellt sich heraus, dass kein Vertrag zustande kam, so muss der Arbeitgeber nur dann den ausstehenden Lohn nachzahlen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung angeboten hat. (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 7.1.2005 - 5 AZR 19/05)
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