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IG BCE
Urlaub Rechtsratgeber Urlaub
Anspruch auf Urlaub
Nach § 2 Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub, auch Teilzeitkräfte. Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen ergeben sich auch aus dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Seemannsgesetz. In Tarifverträgen finden sich häufig und in Betriebsvereinbarungen manchmal ergänzende Regelungen zum Urlaub. mehr...

Unterschrift Rechtsratgeber Urlaub
Antrag auf Urlaub und Urlaubsgenehmigung
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber darüber, wann er dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Wenn es um den Urlaubszeitraum geht, muss er die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer aber berücksichtigen - es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder die Ferienwünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. mehr...

Bundesagentur für Arbeit Rechtsratgeber Urlaub
Arbeitslosigkeit und Urlaub
Wer Arbeitslosengeld (ALG) I erhält, darf - mit Genehmigung der Arbeitsagentur - bis zu drei Wochen (= 21 Kalendertage) pro Kalenderjahr in Urlaub fahren. Wer zum Beispiel im Juli arbeitslos wird, darf in der Regel im Jahr 2010 noch drei Wochen wegfahren (auch wenn er während seiner Beschäftigungszeit in der ersten Jahreshälfte schon Urlaub hatte). Die Geldzahlungen von der Agentur laufen in dieser Zeit weiter. mehr...

Rettungshubschrauber Rechtsratgeber Urlaub
Auslandskrankenversicherung
„Endlich Urlaub! Der Urlaub gehört zu den schönsten Wochen des Jahres - und entsprechend groß ist die Freude darauf. Ihre Krankenkasse wünscht Ihnen, dass Sie sich gut erholen." So beginnen die Info-Blätter, die die „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)" für die wichtigsten europäischen Urlaubsländer erstellt hat. Auch im Auslandsurlaub kann man krank werden - und für diesen Fall sollte man abgesichert sein. mehr...

Schutzhelme Rechtsratgeber Urlaub
Betriebsurlaub
Prinzipiell können große Teile des Urlaubs als Betrieb- beziehungsweise Werksurlaub verplant werden - aber nicht der komplette Urlaub. In Firmen ohne Betriebsrat kann der Chef den Betriebsurlaub sogar per Direktionsrecht einführen. Wo es einen Betriebsrat gibt, ist die kollektive Urlaubsregelung mitbestimmungspflichtig. Übrigens: Das ist ein Grund mehr, auch in Kleinbetrieben einen Betriebsrat zu wählen. mehr...

Frau mit Büchern REchtsratgeber Urlaub
Bildungsurlaub
Diesen gibt es zusätzlich zum Erholungsurlaub. Er dient der beruflichen und politischen und vielfach auch der allgemeinen Weiterbildung. In einigen Bundesländern wird der Bildungsurlaub auch als „Bildungsfreistellung" bezeichnet. Zum Bildungsurlaub gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen besteht sogar gar kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. mehr...

Immer erreichbar - auch im Urlaub Rechtsratgeber Urlaub
Erreichbarkeit im Urlaub
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Urlaubsadresse mitzuteilen. Sie brauchen auch nicht per Notebook oder Handy im Urlaub erreichbar zu sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 20. Juni 2000 entschieden. „Dem Arbeitnehmer ist uneingeschränkt zu ermöglichen, anstelle der geschuldeten Arbeitsleistung die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen", so das oberste deutsche Arbeitsgericht. mehr...

Malerwerkzeug Rechtsratgeber Urlaub
Jobben im Urlaub
Der Urlaub dient der Erholung. Im Prinzip ist er als Pause vom Arbeiten gedacht. Das Bundesurlaubsgesetz verbietet allerdings nur eine  „dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit". Das bedeutet: Arbeiten im Urlaub ist nicht in jedem Fall verboten. Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer aber keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. mehr...

Krank im Urlaub Rechtsratgeber Urlaub
Krankheit im Urlaub
Auch wer im Urlaub krank wird, hat Anspruch auf die übliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet: Der Urlaubsanspruch wird dann nicht weiter „verbraucht" und der Lohn wird vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt. Die Arbeitsunfähigkeit muss allerdings nachgewiesen werden - und zwar durch ein ärztliches Attest. mehr...

Fieberthermometer Rechtsratgeber Urlaub
Krankheit vor dem Urlaub
In Internet-Foren kursieren immer wieder Fragen zum zeitlichen „Aneinandertreffen" von Krankheits- und Urlaubszeiten - möglicherweise auch, weil die Anfragenden es als anrüchig oder „verwerflich" ansehen, unmittelbar nach einer Krankheitszeit in Urlaub zu fahren. Arbeitsrechtlich ist die Sache allerdings klar: Regelungen, dass zwischen Arbeitsunfähigkeit und Urlaub Arbeitstage „zwischengeschaltet" sein müssen, gibt es nicht. mehr...

Kündigungsschreiben Rechtsratgeber Urlaub
Kündigung während des Urlaubs
Auch ein Urlaub schützt nicht vor einer Kündigung. Ein Kündigungsschreiben von der Firma kann einem Arbeitnehmer auch dann „wirksam zugehen, wenn der Arbeitgeber die urlaubsbedingte Ortsabwesenheit des Arbeitnehmers kennt". Das hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits am 25. August 1978 befunden. mehr...

Kurzarbeit Rechtsratgeber Urlaub
Kurzarbeit und Urlaub
In den meisten Betrieben werden Anfang des Jahres Urlaubslisten gemacht - und der Urlaub verplant. Wer seinen Urlaub  entsprechend geplant hat, braucht seine Pläne nicht zu ändern, wenn in seinem Betrieb oder seiner Abteilung Kurzarbeit angesetzt ist. Auch während der Kurzarbeit können Arbeitnehmer ganz normal in Urlaub fahren. mehr...

Krankenhauspatient Rechtsratgeber Urlaub
Langzeiterkrankung und Urlaubsansprüche
Normalerweise verfallen Urlaubsansprüche, wenn sie nicht bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Wer seinen Jahresurlaub allerdings wegen Krankheit nicht nehmen konnte, dessen Urlaubsansprüche verfallen Ende März des Folgejahrs nicht. Das hat nach dem Europäischen Gerichtshof auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 24. März 2009 bestätigt (Az.: 9 AZR 983/07). mehr...

Bedienung Rechtsratgeber Urlaub
Minijob und Urlaub
Auch Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage, also vier Kalenderwochen) zu.  Falls es in ihrem Betrieb  höhere tarifliche, betriebliche oder arbeitsvertraglich geregelten Urlaubsansprüche gibt, stehen diese auch Mini-Jobbern zu. mehr...

Rettungsring Rechtsratgeber Urlaub
Reiserücktrittsversicherung
Die Stornierung einer Reise kann für die Betroffenen richtig teuer werden. Die Reiseveranstalter berechnet dann nämlich meist Stornogebühren - zum Beispiel bis zu 50 Prozent des Reisepreises bei einem Rücktritt in den letzten 15 Tagen vor Urlaubsbeginn. Deshalb kann es sich auszahlen, wenn man bei Buchung einer Reise eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. mehr...

Mensch ärgere dich nicht Rechtsratgeber Urlaub
Resturlaub bei Jobverlust
Wenn Beschäftigungsverhältnisse enden, haben ausscheidende Arbeitnehmer oft noch einige Tage oder sogar Wochen Resturlaub. Wie sollen sie damit umgehen? Die Regel lautet kurz gefasst: Wenn möglich sollte der Urlaubsanspruch noch genutzt werden - andernfalls ist er in Euro und Cent abzugelten. Letzteres kann für Arbeitnehmer allerdings Nachteile beim Arbeitslosengeld mit sich bringen. mehr...

Mann mit Handy Rechtsratgeber Urlaub
Rückruf durch den Chef
Eine Vereinbarung, dass ein "urlaubender" Arbeitnehmer jederzeit von seinem Chef aus dem Urlaub abberufen werden kann, ist rechtsunwirksam. Wenn sie dennoch geschlossen wurde, brauchen sich Arbeitnehmer nicht daran zu halten, entschied das Bundesarbeitsgericht am 20. Juni 2000: „Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam", befand das BAG unter Bezug auf § 13 Bundesurlaubsgesetz (Az.: 9 AZR 405/99).
lexetius.com - Urteil zum Rückruf aus dem Urlaub
Symbol Rollstuhlfahrer Rechtsratgeber Urlaub
Sonderurlaub für Schwerbehinderte
„Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr", bestimmt § 125 des neunten Sozialgesetzbuchs. Dieser Zusatzurlaub erhöht dabei nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub. Es handelt sich - wie das Bundesarbeitsgericht am 24. Oktober 2006 ausdrücklich festgestellt hat (Az.: 9 AZR 669/ 05) - um einen echten Zusatzurlaub, der zu dem vertraglich festgelegten Urlaub, der nicht behinderten Beschäftigten zusteht, hinzukommt. mehr...

Apfelstücke Rechtsratgeber Urlaub
Stückelung von Urlaub
Der Urlaub soll Erholungszwecken dienen. Das funktioniert nicht, wenn er in „Tages-Bröckchen" genommen wird. So sind die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes zur Stückelung des Urlaubs zu erklären: „Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen", regelt § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz. mehr...

Kalender - März Rechtsratgeber Urlaub
Übertragung von Urlaub auf das Folgejahr
Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste Kalenderjahr ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Übertragener Urlaub muss grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahrs genommen werden (soweit der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nichts anderes regelt).

Euro-Scheine Rechtsratgeber Urlaub
Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt
Arbeitnehmern steht in der Regel zweierlei zu: Zum einen das Urlaubsentgelt - das ist die Lohnfortzahlung im Urlaub. Zum anderen das zusätzliche Urlaubsgeld. Dieses ist eine zusätzliche Leistung neben dem Urlaubsentgelt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht, es wird nur bezahlt, wenn dies in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbart ist. mehr...

Überschwemmung Rechtsratgeber Urlaub
Verpasste Rückkehr
Fluglotsenstreik, Vulkanausbruch oder andere Naturkatastrophen. Es gibt viele Gründe, die Arbeitnehmer daran hindern können, rechtzeitig aus dem Urlaub zurückzukehren. In solchen Fällen muss man den Chef so schnell wie möglich über die zwangsweise verschobene Rückkehr informieren. Mit Sanktionen - etwa einer Abmahnung - muss dann niemand rechnen. Lohn muss der Arbeitgeber dann allerdings auch nicht zahlen.  mehr...

Pfeil vor blauem Himmel Rechtsratgeber Urlaub
Verschiebung des Urlaubs
Hat der Arbeitgeber „Ja" zu einem Urlaubsantrag eines Arbeitnehmers gesagt, so sind beide Seiten gebunden: Hier gilt der Grundsatz: Abgemacht ist abgemacht. Gebunden ist zum einen der Arbeitnehmer: Selbst wenn das Kind oder der Ehepartner erkrankt ist, kann er einen bereits bewilligten Urlaubsantrag nicht einfach wieder zurücknehmen. Genauso ist auch der Betrieb an die einmal gegebene Zusage gebunden. mehr...

IG BCE / Abteilung Medien + Kommunikation, Internetredaktion

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Sommeraktion 2010
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Bundesarbeitsgericht: Grundsatzurteile
Das Internet-Angebot des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt bietet eine Fülle von Materialien wie aktuelle Presseinformationen zu Grundsatzurteilen sowie die veröffentlichten Entscheidungen des Gerichts seit 2002
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