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Rechtsratgeber Urlaub

Minijob und Urlaub

Auch Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage, also vier Kalenderwochen) zu. 

Bedienung
Foto: iStockphoto: Leigh Schindler

Falls es in ihrem Betrieb höhere tarifliche, betriebliche oder arbeitsvertraglich geregelten Urlaubsansprüche gibt, stehen diese auch Mini-Jobbern zu.

Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber ihren Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Geringfügig Beschäftigte haben auch Anspruch auf ein anteiliges zusätzliches Urlaubsgeld - falls diese Zahlungen im Betrieb üblich bzw. (tarif-)vertraglich geregelt sind.

(Hans Nakielski)


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