Falls es in ihrem Betrieb höhere tarifliche, betriebliche oder arbeitsvertraglich geregelten Urlaubsansprüche gibt, stehen diese auch Mini-Jobbern zu.
Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber ihren Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Geringfügig Beschäftigte haben auch Anspruch auf ein anteiliges zusätzliches Urlaubsgeld - falls diese Zahlungen im Betrieb üblich bzw. (tarif-)vertraglich geregelt sind.
(Hans Nakielski)