Arbeitsrechtlich ist die Sache allerdings klar: Regelungen, dass zwischen Arbeitsunfähigkeit und Urlaub Arbeitstage „zwischengeschaltet" sein müssen, gibt es nicht. Wer unmittelbar vor einem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Urlaub krank war, und dann - rechtzeitig zum Urlaubsantritt - wieder fit wird, kann seinen Urlaub ganz normal antreten.
Der Arbeitgeber muss dann aber darüber informiert werden, dass die Arbeitsunfähigkeit beendet ist.
(Hans Nakielski)