Barmer, AOK & Co übernehmen zwar einen Teil der Kosten (allenfalls die Kosten, die auch in Deutschland angefallen wären), wenn man im Ausland krank wird. Das gilt jedoch nur für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die USA und andere amerikanische Staaten, Australien, die asiatischen und die meisten afrikanischen Länder gehören nicht dazu. Dafür bestehen aber mit allen Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Türkei, Marokko und Tunesien solche Versicherungsabkommen.
Bei der DVKA erhält man Merkblätter über den Krankenversicherungsschutz in 38 Ländern. Mit den Staaten, die hier nicht aufgeführt sind, besteht kein Sozialversicherungsabkommen.
Doch auch in den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen ist man im Urlaub nicht umfassend abgesichert. Gesetzlich Krankenversicherte bleiben vor allem auf den meist hohen Kosten eines krankheitsbedingten Rücktransports nach Deutschland sitzen.
Auch bei der ambulanten Versorgung kann es Probleme geben, etwa wenn sich Ärzte aus Vertragsländern weigern, auf Krankenschein zu behandeln - nach dem Motto „nur Bares ist Wahres". Zudem ist die Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten und Medikamenten im Ausland unter Umständen deutlich höher als in Deutschland.
Wer diese (Kosten-)Risiken nicht auf sich nehmen möchte, sollte in jedem Fall eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, empfiehlt die Verbindungsstelle der Kassen. Ein „Muss" ist dies bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Eine sehr gute Auslandskrankenversicherung ist nach den Ermittlungen der Stiftung Warentest für eine Einzelperson bereits für zehn Euro im Jahr zu haben.
(Hans Nakielski)