Neu ist seit Anfang 2009: Der Urlaub kann nun auch in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit von der Agentur bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf Urlaub besteht allerdings nicht. Es soll jeweils „einzelfallbezogen" entschieden werden, ob ein Urlaub einer beruflichen Eingliederung im Wege stehen könnte.
Die Agenturen sagen zwar meist "Ja" zum Urlaub - allerdings erst sehr spät. Oft kommt die Zustimmung erst frühestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt. Denn vorher sei nicht absehbar, ob während der Urlaubszeit Vermittlungschancen bestünden.
Wenn die Arbeitsagentur »Nein« zum Urlaub sagt, kann man sich im Notfall für die Zeit des Urlaubs von der Agentur abmelden. Dann muss man aber für diesen Zeitraum auf das ALG I verzichten. Wer diese Möglichkeit nutzt, sollte sich unbedingt bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob und wie der Krankenversicherungsschutz auch während der Urlaubszeit aufrechterhalten bleiben kann. Wer einen gesetzlich krankenversicherten Ehepartner hat, ist über diesen kostenlos familienversichert. Unverheiratete müssen sich gegebenenfalls freiwillig oder privat krankenversichern.
Beim Bezug von Hartz IV gelten hinsichtlich des Urlaubs ähnliche Regeln wie beim Arbeitslosengeld I. Wichtig ist hier allerdings: Arbeitnehmern, die zur Aufstockung ihres niedrigen Arbeitseinkommens ALG II erhalten, steht mindestens so viel Urlaub zu, wie arbeitsvertraglich festgelegt ist.
(Hans Nakielski)