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XIV/11 - 23.06.2010 - Tarifpolitik

Tarifeinheit bewahren

Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch (23.6.) die bisherige Rechtsprechung zur Tarifeinheit aufgehoben. Dazu erklärt der IG-BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis:

Michael Vassiliadis
Foto: Martin Schlüter

„Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist keine Überraschung, dies war so zu erwarten.

Das Prinzip der Tarifeinheit gilt seit Gründung der Bundesrepublik, wir sind damit gut gefahren. Die Tarifverträge sind heute so differenziert wie nie zuvor, sie entsprechen der Lage in den Branchen und Betrieben.

Wird dieses Prinzip über Bord geworfen, kommt es unweigerlich zu einer Zersplitterung der Tariflandschaft.

Absehbar sind eine Zunahme und ein Erstarken von berufsständischen Organisationen. Für jede Berufsgruppe eine eigene Vertretung und ein eigener Vertrag - das bringt Chaos in die Betriebe. Eine solche Entwicklung macht eine vernünftige Interessenvertretung nahezu unmöglich und schädigt am Ende den Wirtschaftsstandort Deutschland. Im Dauerkonflikt liegt keine Perspektive.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände schlagen gemeinsam vor, das bewährte Prinzip Tarifeinheit gesetzlich zu sichern.

Der Grundsatz 'Ein Betrieb, ein Tarifvertrag' muss erhalten bleiben. Künftig sollte daher der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten, der die meisten Mitglieder angehören."

 


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Telefon: 0511 7631-329
Fax: 0511 7000-891
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